Beglaubigung, Unterschrift
Kurzinformationen
Die Urschriften der fremden Schriftstücke einer Behörde müssen zur Bearbeitung vorgelegt werden und zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde vorgesehen sein. Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden. Das unterschriebene Schriftstück muss ebenfalls zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
Gebühren
für Unterschriften, Handzeichen 3,00 €
Ansprechpartner
Frau Fengler
Zimmer 07
Templiner Str. 17
(039889) 61438
Frau Klahn
Raum 06
Templiner Str. 17
(039889) 61444