Hauptamt und Finanzen
Grundstücksangelegenheiten
Kurzinformationen
Die Gemeinde tätigt Grundstücksan- und Verkäufe zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben. Interessenten können z.B. Baugrundstücke, Gewerbegrundstücke und Investorengrundstücke erwerben aber auch Kleingärten und landwirtschaftliche Flächen pachten. Darüber hinaus werden durch Bodenordnung auch neue Bau- und Gewerbegrundstücke geschaffen. Außerdem werden Genehmigungen und Auskünfte erteilt.
Beschreibung
Entscheidungen über die Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte nach §§ 24 ff. BauGB, d.h. Ausübung der gemeindlichen Vorkaufsrechte bzw. bei Nichtausübung Erteilung eines Negativzeugnisses
Entscheidungen über die Erteilung eines Zeugnisses bzw. einer Genehmigung nach §§ 3 ff. Grundstücksverkehrsgesetz
Erteilung der Genehmigung nach § 2 Absatz 1 Grundstücksverkehrsordnung (GVO)
Bestellung des gesetzlichen Vertreters bei "herrenlosen" Grundstücken nach § 11 b VermG bzw. Art. 233 § 2 Absatz 3 Satz 1 EGBGB
Verwaltung von Grundstücken, die der gesetzlichen Vertretung nach Art. 233 § 2 EGBGB unterliegen
Abwicklung von Verfahren nach den Vorschriften des Investitionsvorranggesetzes
Abwicklung von Verfahren nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes (sog. gütliche Vereinbarungen)
Bearbeitung von Anträgen nach § 3 Absatz 5 VermG auf Erteilung eines Negativattestes
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG)
(Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde)
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde und der Grundstücksverkehrs-Gebührenordnung des Landes Brandenburg.
Ansprechpartner
Frau Bade
Raum 11
Templiner Str. 17
(039889) 61432