Hauptamt und Finanzen

Kulturförderung


Beschreibung

Antrag für die Kulturförderung nun verfügbar

Ab sofort steht der Antrag für die Kulturförderung zur Verfügung. 

Kulturschaffende, Vereine und Initiativen haben damit wieder die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ihre Projekte zu beantragen.

 

Bitte beachten Sie, dass ab einer Fördermittelhöhe von 500 Euro der Verwendungsnachweis (siehe Unterlagen) verpflichtend einzureichen ist. 

Dieser dient dazu, die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Mittel transparent zu dokumentieren. 

Entsprechende Belege und Nachweise sind vollständig und fristgerecht vorzulegen.

 

Das aktuelle Antragsformular sowie weitere Informationen zur Antragstellung und zum Verwendungsnachweis finden Sie unten.

 

Wir freuen uns auf zahlreiche kreative Projekte und eine lebendige Kulturlandschaft.

 

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Frau Radtke 039889 61437 wenden.


Rechtsgrundlagen

Kulturförderrichtlinie


Fristen

Antragsfrist bis 01. März 2026

Abholfrist bis 01. November 2026 


Ansprechpartner

Frau Radtke
Raum 12
Telefon (039889) 61437
Telefax (039889) 61458


Formulare


Merkblätter

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