Bau- und Ordnungsamt
Beglaubigung, Unterschrift
Kurzinformationen
Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf
Dokumenten, die Sie bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen,
Dokumenten, die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen.
Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.
Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes
Dienstag 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Beschreibung
Voraussetzungen:
Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie vorlegen
bei einer deutschen Behörde oder
bei einer anderen Stelle, bei der Sie es aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift vorlegen müssen.
Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
auf Dokumenten in fremder Sprache,
auf Verträgen,
wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten
Persönliches Erscheinen
Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
Ausweis-Dokument, zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
Fristen
Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen.
Gebühren
Anfertigung von Kopien:
bis DIN A4 - 0,35 Euro/Seite
größer als DIN A4 - 0,50 Euro/Seite
Beglaubigung:
3,00 Euro je Handzeichen
Ansprechpartner
Frau Klahn
Raum 06
Templiner Str. 17 (039889) 61444