Bau- und Ordnungsamt

Kinderreisepass, Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten


Kurzinformationen

Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung beider  Elternteile erforderlich. Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Vormund beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Die Bestallungskunde ist mitzubringen.


Beschreibung

Wozu wird die Zustimmung erklärt?


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Frau Fengler
Zimmer 07
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61438

Frau Klahn
Raum 06
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61444


Formulare

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