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Bau- und Ordnungsamt

Kinderreisepass, Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten


Kurzinformationen

Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung beider  Elternteile erforderlich. Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Vormund beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Die Bestallungskunde ist mitzubringen.


Beschreibung

Wozu wird die Zustimmung erklärt?

  • Ausstellung eines Kinderreisepasses / Reisepasses

  • Änderung des Kinderreisepasses / Reisepasses

  • Vorzeitige Ausstellung eines Personalausweises

  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer im Kinderreisepass


Notwendige Unterlagen

  • Der alte Kinderausweis, bzw. Kinderreisepass (soweit vorhanden).

  • Unabhängig vom Alter, ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich) gemäß den Anforderungen der neuen Foto-Mustertafel.

  • Die Geburtsurkunde des Kindes.

  • Bei nur einem Erziehungsberechtigten muss der Sorgerechtsbeschluss, bzw. eine Negativbescheinigung (erhältlich beim zuständigen Jugendamt des Geburtsortes) vorgelegt werden.

  • Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr müssen den (Kinder)Reisepass-Antrag eigenhändig im Rathaus/Bürgerbüro unterschreiben.

  • Für Kinder ab 6 Jahren ist bei Reisepass-Antrag die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig


Ansprechpartner

Frau Fengler
Zimmer 4
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61438

Frau Klahn
Raum 6
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61444


Formulare

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