Bau- und Ordnungsamt
Kinderreisepass, Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
Kurzinformationen
Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Vormund beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Die Bestallungskunde ist mitzubringen.
Beschreibung
Wozu wird die Zustimmung erklärt?
Ausstellung eines Kinderreisepasses / Reisepasses
Änderung des Kinderreisepasses / Reisepasses
Vorzeitige Ausstellung eines Personalausweises
Verlängerung der Gültigkeitsdauer im Kinderreisepass
Notwendige Unterlagen
Der alte Kinderausweis, bzw. Kinderreisepass (soweit vorhanden).
Unabhängig vom Alter, ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich) gemäß den Anforderungen der neuen Foto-Mustertafel.
Die Geburtsurkunde des Kindes.
Bei nur einem Erziehungsberechtigten muss der Sorgerechtsbeschluss, bzw. eine Negativbescheinigung (erhältlich beim zuständigen Jugendamt des Geburtsortes) vorgelegt werden.
Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr müssen den (Kinder)Reisepass-Antrag eigenhändig im Rathaus/Bürgerbüro unterschreiben.
Für Kinder ab 6 Jahren ist bei Reisepass-Antrag die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig
Ansprechpartner
Frau Fengler
Zimmer 4
Templiner Str. 17
(039889) 61438
Frau Klahn
Raum 6
Templiner Str. 17
(039889) 61444
Formulare
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes g