Hauptamt und Finanzen

Vollstreckung


Kurzinformationen

Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.


Beschreibung

Vollstreckbarkeit ist gegeben,

Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Gilbricht
Zimmer 10
Telefon (039889) 61436

Herr Schmöcker
Zimmer 10
Templiner Straße 17
Telefon (039889) 61435
Telefax (039889) 61454