Hauptamt und Finanzen

Einziehungsersuchen


Kurzinformationen

Vollstreckung von Geldforderungen fremder Behörden.


Beschreibung

Zwangsweise Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen, Beitreibung im Wege der Amtshilfe anderer Städte und Gemeinden in Deutschland und sonstiger juristischen Personen (wie z.B. GEZ, Industrie- und Handelskammern und -Innungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Schornsteinfeger), sowie Beitreibung ausländischer Gläubigerbehörden aufgrund besonderer zwischenstaatlicher Regelungen. Privatrechtliche Forderungen werden aus dem gerichtlichen Mahnverfahren und dem Vollstreckungstitel, anschließend mit Hilfe der Gerichtsvollzieher und der zuständigen Amtsgerichte, vollstreckt.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Herr Schmöcker
Zimmer 10
Templiner Straße 17
Telefon (039889) 61435
Telefax (039889) 61454

Frau Gilbricht
Zimmer 10
Telefon (039889) 61436