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Bau- und Ordnungsamt

Erlösauskehr (VermG)


Beschreibung

Es handelt sich hier um die Mitteilungspflicht der Kommunen über die Veräußerung ehemals volkseigener Grundstücke und Gebäude. Nach Antragstellung der verfügungsbefugten Kommune wird durch die Zuordnungsbehörde mittels Bescheid festgestellt, ob der Erlös an den Verfügenden (Kommune) oder an einen anderen Berechtigten auszuzahlen ist.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Herr Rakow
Zimmer 2
Telefon (039889) 61441