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Bau- und Ordnungsamt

Hausnummernvergabe, beantragen


Kurzinformationen

Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt das Ordnungsamt eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere

  • Grundstücksteilungen

  • Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten

  • Veränderungen in der Erschließung

  • Veränderungen des Haupteingangs
     

Hausnummern müssen beleuchtet und von der Straße gut erkennbar sein.


Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)

  • (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von Hausnummern in der Gemeinde)


Ansprechpartner

Herr Rakow
Zimmer 02
Telefon (039889) 61441