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Bau- und Ordnungsamt

Beglaubigung, Abschrift


Kurzinformationen

Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.


Beschreibung

Beglaubigt werden

  • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse

  • Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher

  • Sv-Bücher, deutsche Dokumente

  • Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden

Nicht beglaubigt werden

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)

  • Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma

  • Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt


Rechtsgrundlagen

  • (Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen

  • Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien


Fristen

Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.


Gebühren

  • für Kopie je Seite: 0,50 €

  • je Beglaubigung je Seite: 3,00 EUR


Ansprechpartner

Frau Fengler
Zimmer 07
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61438

Frau Klahn
Raum 06
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61444