Bau- und Ordnungsamt

Beglaubigung, Abschrift


Kurzinformationen

Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.

Das Einwohnermeldeamt beglaubigt Kopien in zwei Fällen:
 

Das Einwohnermeldeamt kann nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen.

 

Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes

 

Dienstag:        08:00–11:30 Uhr und 13:00–17:30 Uhr

Donnerstag:  08:00–11:30 Uhr und 13:00–15:30 Uhr


Beschreibung

Voraussetzungen:

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.


Gebühren

 


Weiterführendes

Öffentliche Beglaubigungen und Beglaubigungen für das Ausland
 


Beglaubigungen von ausländischen Schriftstücken und Dokumenten
 

 


Ansprechpartner

Frau Klahn
Raum 06
Telefon (039889) 61444
Telefax (039889) 61458