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Führungszeugnis, beantragen


Kurzinformationen

Ein Führungszeugnis kann von Personen beantragt werden, die meldebehördlich mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde registriert sind. Die Person muß das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem 18. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches
Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

                                                                                                                                                  Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber  benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage  bei einer bei Behörde (z.B.  Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig
werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden
Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.

 

 


Beschreibung

Sie erhalten Auskunft zu den eigenen ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister. Wer ein Führungszeugnis beantragt muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z. B. Bewerbung) benötigt wird. Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen. Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zugestellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu bekommen. Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses muss persönlich gestellt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers

  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich.


Fristen

2 - 3 Wochen


Gebühren

Bei der Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 EUR zu entrichten.

 


Ansprechpartner

Frau Fengler
Zimmer 07
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61438

Frau Klahn
Raum 06
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61444


Merkblätter

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