Bau- und Ordnungsamt
Personalausweis
Kurzinformationen
Wenn Ihr alter Personalausweis abgelaufen ist oder Sie erstmalig einen Ausweis beantragen wollen, können Sie dies beim Einwohnermeldeamt erledigen.
Benötigen Sie kurzfristig einen Personalausweis, können wir Ihnen in Ausnahmefällen einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Boitzenburger Land, können Sie gegen Zahlung einer zusätzliche Gebühr dennoch hier einen Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises stellen.
Das Mitbringen eines biometrischen gedruckten Passbildes ist ab dem 01.05.2025 nicht mehr notwendig. Es dürfen nur noch digitale Lichtbilder zur Beantragung verwendet werden.
Dies soll die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor einem Missbrauch ihrer Ausweisdokumente erhöhen. Die durchgehend digitale Bearbeitung stellt sicher, dass Lichtbilder nicht manipuliert werden können.
Ausgedruckte Lichtbilder werden ab dem 01.05.2025 dann nicht mehr angenommen, da diese bei der Antragstellung nicht mehr durch die Meldebehörde verarbeitet werden können.
Es besteht bereits jetzt die Möglichkeit Lichtbilder in der Verwaltung anzufertigen.
Beschreibung
Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes
Dienstag 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Sollten Sie die Beantragung oder Abholung hoheitlicher Dokumente außerhalb der Sprechzeiten wünschen, vereinbaren Sie bitte zwingend einen Termin mit den Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
alter Ausweis (auch wenn er abgelaufen ist) oder Ihren Reisepass oder den Kinderreisepass
wenn kein altes Ausweisdokument vorliegt oder sich Ihr Familienname geändert hat: Familienstammbuch oder Geburtsurkunde
Fristen
Der Personalausweis ist für Personen ab 24 Jahren zehn Jahre gültig, unter 24 Jahren sechs Jahre und der vorläufige Personalausweis längstens drei Monate.
Nach der Beantragung dauert die Ausstellung des Personalausweises in der Regel 14 Tage. Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.
Gebühren
Antragstellende Personen ab 24 Jahren: 37,00 Euro
Antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Erfolgt die Beantragung eines Personalausweises bei der Gemeinde Boitzenburger Land als nicht zuständige Hauptwohnsitzbehörde: zzgl. 13,00 Euro
Ansprechpartner
Frau Klahn
Raum 06
Templiner Str. 17 (039889) 61444