Eheschließung, beurkunden
Kurzinformationen
Die Heiratsurkunde beweist nur die Tatsache der Eheschließung, ihr ist aber nicht zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht und welche Familiennamen die Ehegatten führen – dies steht nur in der Abschrift des Familienbuches.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
7,00 EUR
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Ansprechpartner
Frau Fengler
Zimmer 4
Templiner Str. 17
(039889) 61438
Frau Klahn
Raum 6
Templiner Str. 17
(039889) 61444