Bau- und Ordnungsamt

Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Die Geburt eines Kindes muss persönlich innerhalb einer Woche im Standesamt angemeldet werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Ausstellung einer Urkunde: 10 EUR

weitere Urkunden: 5 EUR

 


Ansprechpartner

Frau Fengler
Zimmer 07
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61438

Frau Klahn
Raum 06
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61444