Bau- und Ordnungsamt

Namensführung in der Ehe


Beschreibung

Möglichkeiten:

Doppelname
Der Ehegatte, dessen Geburtsname/bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.
Namensführung nach ausländischem Recht
Ist ein Ehegatte Ausländer, kann die Namensführung in der Ehe völlig anders aussehen. Denn andere Staaten haben meist auch ein anderes Namensrecht. Nach dem Recht des Heimatstaates des zukünftigen Ehegatten muss es nicht unbedingt ein Wahlrecht geben. Es gibt Staaten, die z.B. gar keinen Ehenamen kennen oder nur den Namen des Mannes als Ehenamen zulassen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

ggf. mit deutscher Übersetzung


Gebühren

Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens: 21 EUR
Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe: 21 EUR


Ansprechpartner

Frau Fengler
Zimmer 4
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61438

Frau Klahn
Raum 6
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61444