Bau- und Ordnungsamt

Kampfmittelfund


Kurzinformationen

Wer Kampfmittel entdeckt, besitzt oder Lagerstellen kennt, an denen Kampfmittel liegen, hat dies unverzüglich der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Außerhalb der Dienstzeit ist die Polizei zu benachrichtigen. Bis zum Eintreffen des Ordnungsamtes oder der Polizei, ist der Fundort zu beaufsichtigen.

Rufnummern für den Notfall: Tel: 110 oder 112


Beschreibung

Richtiges Verhalten bei Fundmunition

Beim Fund von Munition besteht weiterhin ein sehr hohes Risiko verletzt oder sogar getötet zu werden.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Im Land Brandenburg erteilen die unteren Bauaufsichtsbehörden eine Baugenehmigung für mit Kampfmitteln belastete Gebiete nach Vorlage einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung oder mit der Auflage vor Baubeginn diese Bescheinigung beizubringen. Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung kann durch den KMBD

Zentraldienst der Polizei Kampfmittelbeseitigungsdienst Verwaltungszentrum B Hauptallee 116/8 15806 Zossen, OT Wünsdorf Tel: 033702 / 72800 Fax: 033702 / 72801

oder durch einen Nachweis der Kampfmittelfreiheit einer vom Grundstückseigentümer / Antragsteller beauftragten Fachfirma erstellt werden.

1. Kampfmittelfreiheitsbescheinigung durch den KMBD

Stellungnahmen auf Antrag zur Ermittlung der Kampfmittelbelastung sind gebührenpflichtig. Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine Pauschalgebühr, deren Höhe sich allein nach der Art und den Umfang der durchgeführten Maßnahmen bestimmt. Entsprechend der anzuwendenden Tarifstelle beträgt sie zwischen 50,00 € und 800,00 €. Die Veranlassung gegebenenfalls notwendiger Kampfmittelräummaßnahmen erfolgt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, für Sie kostenfrei.

2. Kampfmittelfreiheitsbescheinigung durch eine selbst beauftragte Fachfirma

Die Kosten für eine vom Grundstückseigentümer / Antragsteller selbst beauftragte Fachfirma (Eigenfinanzierung) übernimmt der KMBD nicht. Die Fachfirma ist berechtigt nach Kampfmitteln zu suchen, sie zu bergen bzw. freizulegen. Aufgefundene Kampfmittel werden vom KMBD abgeholt und vernichtet. Für die Entsorgung entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Der durch die Fachfirma erstellte Nachweis der Kampfmittelfreiheit ist dem KMBD in 3-facher Ausfertigung zur Kenntnis zu geben. Weitergehende Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.


Ansprechpartner

Herr Skomrock
Telefon (039889) 61445
Telefax (039889) 61458