Bau- und Ordnungsamt
Lagerfeuer, beantragen
Kurzinformationen
Voraussetzungen
Erlaubnis des Grundstückseigentümers
bei kommunalen Flächen des Immobilienamtes
Der Antragsteller bzw. Verantwortliche (wenn nicht identisch mit Antragsteller) müssen aus dem Antrag erkennbar sein.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Name und Anschrift des Antragstellers sowie der verantwortlichen Person vor Ort (sowie möglichst auch dessen Handy-Nummer)
Tag, Uhrzeit und Dauer des Feuers
Genaue Ortsangabe
Anlass des Feuers (z.B. gemeinschaftliches Ereignis)
Ggf. die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Fristen
14 Tage
Gebühren
Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (GebOMLUR)
Ansprechpartner
Herr Skomrock
Zimmer 03
(039889) 61445
(039889) 61458
Herr Gand
Raum 03
Templiner Str. 17
(039889) 61446
(039889) 61458