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Bau- und Ordnungsamt

Lagerfeuer, beantragen


Kurzinformationen

Voraussetzungen

  • Erlaubnis des Grundstückseigentümers

  • bei kommunalen Flächen des Immobilienamtes

  • Der Antragsteller bzw. Verantwortliche (wenn nicht identisch mit Antragsteller) müssen aus dem Antrag erkennbar sein.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Name und Anschrift des Antragstellers sowie der verantwortlichen Person vor Ort (sowie möglichst auch dessen Handy-Nummer)

  • Tag, Uhrzeit und Dauer des Feuers

  • Genaue Ortsangabe

  • Anlass des Feuers (z.B. gemeinschaftliches Ereignis)

  • Ggf. die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers


Fristen

14 Tage


Gebühren

Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (GebOMLUR)


Ansprechpartner

Herr Skomrock
Zimmer 03
Telefon (039889) 61445
Telefax (039889) 61458

Herr Gand
Raum 03
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61446
Telefax (039889) 61458


Formulare

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