Bau- und Ordnungsamt

Veranstaltung, anzeigen eines Volksfestes


Kurzinformationen

Ein Volksfest ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 GewO ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:


Fristen

14 Tage vorher


Ansprechpartner

Herr Skomrock
Telefon (039889) 61445
Telefax (039889) 61458