Hauptamt und Finanzen
Gewerbesteuer
Kurzinformationen
Die Gewerbesteuer ist die Steuer auf die objektivierte Ertragskraft eines Gewerbebetriebs. Rechtliche Grundlagen für die Erhebung der Steuer sind das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung.
Beschreibung
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Die Steuer ergibt sich, indem auf den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz angewandt wird.
Der Hebesatz ab 2025 wurde wie folgt bekanntgemacht:
| 1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 339 v. H. |
| 2. Grundsteuer B (für Grundstücke) | 418 v. H. |
| 3. Gewerbesteuern | 325 v. H. |
Link zum Amtsblatt Nr 3/2025 vom 12.02.2025 Seite 2
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Werner
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