Hauptamt und Finanzen
Grundsteuer
Kurzinformationen
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören bebaubare und bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude und Wohnungen (Grundsteuer B) sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A).
Steuerpflichtiger ist grundsätzlich der oder die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch zum 1. Juli in einem Betrag entrichtet werden (zum Antragsformular).
Beschreibung
Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in drei Stufen:
1. Bescheid über den Grundsteuerwert
Ermittlung des Grundsteuerwerts
2. Bescheid über den Grundsteuermessbetrag
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag
3 Bescheid über die Grundsteuer
Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Für die Ermittlung des Grundsteuerwertes und Grundsteuermessbetrages ist für die in der Gemeinde Boitzenburger Land gelegenen Grundstücke das Finanzamt Angermünde zuständig.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Boitzenburger Land festgesetzt.
Der Hebesatz ab 2025 wurde wie folgt bekanntgemacht:
| 1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 339 v. H. |
| 2. Grundsteuer B (für Grundstücke) | 418 v. H. |
| 3. Gewerbesteuern | 325 v. H. |
Link zum Amtsblatt Nr 3/2025 vom 12.02.2025 Seite 2
Zahlungstermine
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird fällig am
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel.
Beträgt der Grundsteuerjahresbetrag mehr als 15 € und weniger als 30 €, wird dieser am
15. Februar und 15. August je zur Hälfte fällig.
Beträgt der Grundsteuerjahresbetrag nicht mehr als 15 €, wird dieser am
15. August in voller Höhe fällig.
Abweichend von den beiden erstgenannten Fälligkeiten kann auf Antrag des Steuerschuldners die Grundsteuer am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden. Die so beantragte Zahlungsweise bleibt auch für die Folgejahre gültig, es sei denn, Ihre Änderung wird bis zum 30. September für das folgende Jahr beantragt (zum Antragsformular).
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Werner
Raum 09
Templiner Str. 17
(039889) 61439
(039889) 61458


Antrag auf jährliche Zahlungsweise bei der Grundsteuer