Hauptamt und Finanzen

Hundesteuer, Ermäßigung beantragen


Kurzinformationen

Ermäßigung bzw. Befreiung von der Hundesteuer

Eine Steuerbefreiung kann auf Antrag für Hunde gewährt werden,

 

Eine Ermäßigung (50 %) kann auf Antrag für Hunde gewährt werden,

 

Erforderliche Unterlagen als Nachweis sind als Anlage in Kopie beizufügen.

 

 

Der Antrag auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Gemeinde Boitzenburger Land zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuervergünstigung für den nach Eingang des Antrags beginnenden Kalendermonats bei Vorlage der Vergünstigung berücksichtigt. 


Über die Steuerbefreiung oder –ermäßigung wird eine Bescheinigung in Form des Feststellungsbescheides nur für den Halter ausgestellt. 
Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von 2 Wochen nach dem Wegfall der Gemeinde Boitzenburger Land schriftlich anzuzeigen.

 

 

 


Rechtsgrundlagen

Hundesteuersatzung der Gemeinde Boitzenburger Land 


Ansprechpartner

Frau Werner
Raum 09
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61439
Telefax (039889) 61458


Formulare

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