Bleiben Sie immer aktuell:
 
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Hauptamt und Finanzen

Hundesteuer, abmelden


Kurzinformationen

Eine Abmeldung des Hundes bei der Gemeinde Boitzenburger Land muss innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Ereignisses erfolgen und ist in folgenden Fällen notwendig:


•    Umzug in eine andere Gemeinde (Mitteilung der Adressänderung)
•    Hund ist verstorben (z. B. tierärztliche Todesbescheinigung beifügen)
•    Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift des Erwerbers angeben)
•    Hund wurde ins Tierheim gegeben (Kopie des Aufnahmevertrags hinzufügen)


Bei einer Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.


Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht. Kann der genaue Zeitpunkt der Abschaffung, des Abhandenkommens oder des Eingehens durch den Hundehalter nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des auf die Abmeldung folgenden Kalendermonats.


Die Steuerpflicht endet mit der schriftlichen Abmeldung der Hundehaltung.
 


Rechtsgrundlagen

  • Hundesteuersatzung der Gemeinde Boitzenburger Land


Ansprechpartner

Frau Werner
Raum 09
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61439
Telefax (039889) 61458


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).