Allgemeinverfügung zur befristeten Beschränkung des Gemein- und Anliegergebrauches und der Wasserrechte für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Landkreis Uckermark

Boitzenburger Land, den 06.08.2019

Allgemeinverfügung zur befristeten Beschränkung des Gemein- und Anliegergebrauches und der Wasserrechte für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Landkreis Uckermark