Allgemeinverfügung zur befristeten Beschränkung des Gemein- und Anliegergebrauches und der Wasserrechte für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Landkreis Uckermark
Boitzenburger Land, den 06.08.2019
Allgemeinverfügung zur befristeten Beschränkung des Gemein- und Anliegergebrauches und der Wasserrechte für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Landkreis Uckermark
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