Antrag auf Betreuung für Beschäftigte mit beruflicher Tätigkeit

Boitzenburger Land, den 17.03.2020

Antrag auf Betreuung für Beschäftigte mit beruflicher Tätigkeit in "kritischen Infrastrukturen" …………………………….

 

Anlage 1 und Anlage 3  Gültig ab 30.03.2020