Tierseuchenallgemeinverfügung
Boitzenburger Land, den 15.12.2020
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung von Aufstallungsgebieten nach § 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung zum
Schutz gegen die Geflügelpest
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Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung von Aufstallungsgebieten nach § 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung zum
Schutz gegen die Geflügelpest