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Beglaubigung, Unterschrift


Kurzinformationen

Die Urschriften der fremden Schriftstücke einer Behörde müssen zur Bearbeitung vorgelegt werden und zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde vorgesehen sein. Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden. Das unterschriebene Schriftstück muss ebenfalls zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen


Gebühren

für Unterschriften, Handzeichen  3,00 €


Ansprechpartner

Frau Fengler
Zimmer 07
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61438

Frau Klahn
Raum 06
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61444