Bau- und Ordnungsamt
Reisepass
Kurzinformationen
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Wenn Ihr alter Reisepass abgelaufen ist oder Sie erstmalig einen Pass beantragen wollen, können Sie dies beim Einwohnermeldeamt erledigen.
Benötigen Sie kurzfristig einen Reisepass, können wir Ihnen in Ausnahmefällen ein vorläufiges Dokument ausstellen.
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Boitzenburger Land, können Sie gegen Zahlung einer zusätzliche Gebühr dennoch hier einen Antrag auf Ausstellung eines Passes stellen.
Das Mitbringen eines biometrischen gedruckten Passbildes ist ab dem 01.05.2025 nicht mehr notwendig. Es dürfen nur noch digitale Lichtbilder zur Beantragung verwendet werden.
Dies soll die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor einem Missbrauch ihrer Ausweisdokumente erhöhen. Die durchgehend digitale Bearbeitung stellt sicher, dass Lichtbilder nicht manipuliert werden können.
Ausgedruckte Lichtbilder werden ab dem 01.05.2025 dann nicht mehr angenommen, da diese bei der Antragstellung nicht mehr durch die Meldebehörde verarbeitet werden können.
Es besteht bereits jetzt die Möglichkeit Lichtbilder in der Verwaltung anzufertigen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
alter Reisepass (auch wenn er abgelaufen ist) oder Ihren Personalausweis
wenn kein altes Passdokument vorliegt oder sich Ihr Familienname geändert hat: Familienstammbuch oder Geburtsurkunde
Fristen
Der Reisepass ist für Personen ab 24 Jahren zehn Jahre gültig, unter 24 Jahren sechs Jahre und der vorläufige Reisepass längstens ein Jahr.
Nach der Beantragung dauert die Ausstellung des Reisepasses in der Regel 4 Wochen. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
Vor Urlaubs- und Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Ist die Aushändigung eines Reisepasses nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch möglich, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen (Herstellungsdauer durch die Bundesdruckerei: höchstens 72 Stunden).
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Die Mitarbeiterinnen sind berechtigt sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.
Gebühren
Antragstellende Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR
Antragstellende Personen über 24 Jahren: 70,00 EUR
Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses: 6,00 EUR
für die Beantragung von Pässen im Expressverfahren: zzgl. 32,00 Euro
Erfolgt die Beantragung eines Reisepasses bei der Gemeinde Boitzenburger Land als nicht zuständige Hauptwohnsitzbehörde: doppelte Gebühr
Ansprechpartner
Frau Klahn
Raum 06
Templiner Str. 17 (039889) 61444