Hauptamt und Finanzen
Mahnung
Kurzinformationen
Eine Mahnung, auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.
Beschreibung
Das Amtsgericht prüft den Antrag auf formelle Richtigkeit und ob die Geltendmachung der Forderung im Mahnverfahren statthaft ist. Der Antrag selbst enthält keinerlei Begründung. Etwaige mitgesandte Beweisstücke wird das Gericht ungeprüft zurücksenden. Nach der formellen Prüfung wird das Gericht den Mahnbescheid erlassen. Der Schuldner hat die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Eine gesetzlich normierte Widerspruchsfrist gibt es nicht. Allerdings kann ein Widerspruch nur bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides eingelegt werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Der Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Mahnbescheids erfolgt auf einem Formblatt mit folgenden Angaben:
Datum des Antrags
Antragsteller, ggf. mit rechtlichem Vertreter, bei Firmen und juristischen Personen Angabe der Geschäftsform, Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung
Antragsgegner, ggf. mit rechtlichem Vertreter, bei Firmen und juristischen Personen Angabe der Geschäftsform
genaue Bezeichnung des Anspruchs mit Spezifizierung der Geldforderung
ggf. Verzinsung der Hauptforderung
ggf. Nebenforderungen
ob und, wenn ja, vor welchem Gericht im Falle eines Widerspruchs/Einspruchs ein streitiges Verfahren durchzuführen wäre
Adresse des zuständigen Mahngerichts
ggf. Angaben zum Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, dortiges Aktenzeichen
Unterschrift
Gebühren
Die Kosten des Mahnverfahrens sind abhängig von der Höhe der geltend gemachten Hauptforderung. Die Mindestgebühr beträgt 23,00 EUR.
Ansprechpartner
Frau Gilbricht
Zimmer 10
(039889) 61436
Herr Schmöcker
Zimmer 10
Templiner Straße 17
(039889) 61435
(039889) 61454