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Hauptamt und Finanzen

Ratenzahlung


Beschreibung

Die Ratenzahlung als häufigste Art der Schuldentilgung setzt voraus, dass die vereinbarten Raten wirklich jeden Monat in voller Höhe gezahlt werden können. Treten trotzdem Ratenzahlungsschwierigkeiten auf, ist es wichtig, sofort die Gläubiger darüber zu informieren. Auf keinen Fall sollte man eine Ratenzahlung unangekündigt unterbrechen. Mit einer Stundung kann man erreichen, dass z. B. Ratenzahlungen für eine bestimmte Zeit (meist bis zu 6 Monaten) ausgesetzt werden.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Gilbricht
Raum 10
Telefon (039889) 61436
Telefax (039889) 61458

Herr Schmöcker
Raum 10
Telefon (039889) 61435
Telefax (039889) 61454