Bau- und Ordnungsamt
Hausnummernvergabe, beantragen
Kurzinformationen
Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt das Ordnungsamt eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere
Grundstücksteilungen
Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
Veränderungen in der Erschließung
Veränderungen des Haupteingangs
Hausnummern müssen beleuchtet und von der Straße gut erkennbar sein.
Rechtsgrundlagen
(Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von Hausnummern in der Gemeinde)
Ansprechpartner
Herr Rakow
Zimmer 02
(039889) 61441