Bau- und Ordnungsamt
Beglaubigung, Zeugniskopie
Kurzinformationen
Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.
Das Einwohnermeldeamt beglaubigt Kopien in zwei Fällen:
Das Original stammt von einer Behörde.
Sie benötigen die Kopie für eine Behörde.
Das Einwohnermeldeamt kann nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen.
Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes
Dienstag 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Beschreibung
Voraussetzungen:
Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde
Entweder das Original stammt von einer Behörde. Oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt.
Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten
Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen:
Auszüge aus dem Grundbuch,
Auszüge aus dem Handelsregister,
Auszüge aus dem Vereinsregister,
Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden,
Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster.
Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden.
Das Original ist unverändert
Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigen wir die Kopie nicht.
Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit („Tipp-Ex“)
Das Original ist vollständig
Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht.
Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit.
ggf. Beauftragung einer anderen Person
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können auch eine andere Person die Beglaubigung von Kopien vornehmen lassen. Dafür ist keine Vorlage einer Vollmacht notwendig.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Original
Kopie (sollten Sie Kopien benötigen, können diese von uns angefertigt werden)
ggf. deutsche Übersetzung für Schriftstücke in anderer Sprache durch öffentlich vereidigte/n Dolmetscher/in
Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen, wenn sich die beglaubigende Stelle anders kein Bild vom Inhalt machen kann. In Ausnahmefällen kann bei Vorhandensein von ausreichenden Sprachkenntnissen auf eine Übersetzung verzichtet werden. Die Entscheidung kann jedoch erst nach Vorlage des Dokumentes erfolgen.
Fristen
Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.
Gebühren
Anfertigung von Kopien:
bis DIN A4 - 0,35 Euro/Seite
größer als DIN A4 - 0,50 Euro/Seite
Beglaubigung:
3,00 Euro je Seite
Weiterführendes
Öffentliche Beglaubigungen und Beglaubigungen für das Ausland
In anderen Fällen (als den oben genannten) und wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.
Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen geben.
Beglaubigungen von ausländischen Schriftstücken und Dokumenten
Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen.
Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden. Informationen hierzu finden Sie in der Regel beim jeweiligen Konsulat des Ursprungslandes.
Ansprechpartner
Frau Klahn
Raum 06
Templiner Str. 17 (039889) 61444