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Bau- und Ordnungsamt

Beglaubigung, Zeugniskopie


Kurzinformationen

Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.

Das Einwohnermeldeamt beglaubigt Kopien in zwei Fällen:
 

  • Das Original stammt von einer Behörde.

  • Sie benötigen die Kopie für eine Behörde.

     

Das Einwohnermeldeamt kann nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen.

 

 

Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes

 

Dienstag  08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr


Beschreibung

Voraussetzungen:
  • Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde 

    Entweder das Original stammt von einer Behörde. Oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt.
     

  • Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten 
    Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen:
     

    • Auszüge aus dem Grundbuch,

    • Auszüge aus dem Handelsregister,

    • Auszüge aus dem Vereinsregister,

    • Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden,

    • Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster.

    • Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden.
       

  • Das Original ist unverändert 

    Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigen wir die Kopie nicht.
    Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit („Tipp-Ex“)
     

  • Das Original ist vollständig 

    Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht.
    Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit.
     

  • ggf. Beauftragung einer anderen Person 

    Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können auch eine andere Person die Beglaubigung von Kopien vornehmen lassen. Dafür ist keine Vorlage einer Vollmacht notwendig.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Original

  • Kopie (sollten Sie Kopien benötigen, können diese von uns angefertigt werden)

  • ggf. deutsche Übersetzung für Schriftstücke in anderer Sprache durch öffentlich vereidigte/n Dolmetscher/in 
     

    Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen, wenn sich die beglaubigende Stelle anders kein Bild vom Inhalt machen kann. In Ausnahmefällen kann bei Vorhandensein von ausreichenden Sprachkenntnissen auf eine Übersetzung verzichtet werden. Die Entscheidung kann jedoch erst nach Vorlage des Dokumentes erfolgen.


Fristen

Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.


Gebühren

  • Anfertigung von Kopien:

    • bis DIN A4 - 0,35 Euro/Seite

    • größer als DIN A4 - 0,50 Euro/Seite

  •  

  • Beglaubigung:

    • 3,00 Euro je Seite


Weiterführendes

Öffentliche Beglaubigungen und Beglaubigungen für das Ausland
 

  • In anderen Fällen (als den oben genannten) und wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. 

  • Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen geben.


Beglaubigungen von ausländischen Schriftstücken und Dokumenten
 

  • Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen.

  • Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden. Informationen hierzu finden Sie in der Regel beim jeweiligen Konsulat des Ursprungslandes.


Ansprechpartner

Frau Klahn
Raum 06
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61444