Bau- und Ordnungsamt
Gewerbezentralregister, Auskunft beantragen
Kurzinformationen
Das Gewerbezentralregister (GZR) erfasst nicht - wie oftmals angenommen - sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland. Das GZR enthält Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit einem Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register kann z. B. von Behörden verlangt werden, wenn ein neues Gewerbe angemeldet wird oder wenn im Rahmen öffentlicher Vergabeentscheidungen die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nachgewiesen werden muss.
Beschreibung
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).
Welche Art von Gewerbezentralregisterauszug Sie benötigen, hängt vom jeweiligen Auskunftszweck ab. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz erstellt. Wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt. Eine Auskunft für behördliche Zwecke geht immer direkt an die Behörde.
Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.
Beim Onlineportal der Bundesjustizverwaltung können Sie Ihren Antrag auch online stellen.
Für den Online-Antrag: Aktivierte Online-Ausweisfunktion, AusweisApp2 und geeignetes Lesegerät
für Privatpersonen und Personen-/Kapitalgesellschaften
Sie benötigen einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Sie benötigen ein geeignetes NFC-fähiges Smartphone/Tablet oder einen PC (mit Kartenlesegerät) zum Auslesen des Ausweisdokumentes und die Software (z.B. die AusweisApp2).
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Ausweisdokument
Für einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde: Name der Behörde und Aktenzeichen und Verwendungszweck
Für Kapital- oder Personengesellschaften zusätzlich: Registerauszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts, aus der die gesetzliche Vertretungsberechtigung hervorgeht
Fristen
i.d.R. 2 - 3 Wochen
Gebühren
Bei der Antragstellung ist eine Gebühr von 13,00 Euro zu entrichten.
Ansprechpartner
Frau Klahn
Raum 06
Templiner Str. 17 (039889) 61444