Eheschließung, beurkunden
Kurzinformationen
Die Heiratsurkunde beweist nur die Tatsache der Eheschließung, ihr ist aber nicht zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht und welche Familiennamen die Ehegatten führen – dies steht nur in der Abschrift des Familienbuches.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
7,00 EUR
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Ansprechpartner
Frau Fengler
Zimmer 07
Templiner Str. 17
(039889) 61438
Frau Klahn
Raum 06
Templiner Str. 17
(039889) 61444