Bau- und Ordnungsamt
Hundehaltung
Kurzinformationen
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Boitzenburger Land anzumelden. Mit der Anzeige eines Hundes werden die erhobenen Daten Ihrer Hundehaltung im Ordnungsamt an die Kämmerei der Gemeinde Boitzenburger Land zur Anmeldung zur Hundesteuer weitergeleitet. Darauf beruhend sendet die Steuerbehörde dem Hundehalter einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke zu.
Die Abmeldung einer Hundehaltung hat in Schriftform zu erfolgen. Bei dieser ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Beschreibung
Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, sorgt für die Kennzeichnung von bestimmten Hunden, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde.
Detailinformationen zur Hundesteuer können Sie über folgende Links erhalten
Rechtsgrundlagen
(Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
für Erlaubnis nach § 6 HundehV: Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis, berechtigtes Interesse
für Anzeige von Hunden jeder Größe: Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Angaben zum Halter
Gebühren
Ansprechpartner
Herr Skomrock
Zimmer 03 (039889) 61445
(039889) 61458
Formulare
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Abmelden eines Hundes
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Antrag auf Hundesteuerbefreiung/Hundesteuerermäßigung
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Anzeige einer Hundehaltung