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Hauptamt und Finanzen

Grundsteuer


Kurzinformationen

Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören bebaubare und bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude und Wohnungen (Grundsteuer B) sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A). 

Steuerpflichtiger ist grundsätzlich der oder die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. 


Beschreibung

Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in drei Stufen:

 

1. Bescheid des Finanzamtes über den Grundsteuerwert 

        Ermittlung des Grundsteuerwerts 

2. Bescheid des Finanzamtes über den Grundsteuermessbetrag 

        Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag 

3. Bescheid der Gemeinde über die Grundsteuer 

        Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer 

 

Für die Ermittlung des Grundsteuerwertes und Grundsteuermessbetrages ist für die in der Gemeinde Boitzenburger Land gelegenen Grundstücke das Finanzamt Angermünde zuständig.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Boitzenburger Land festgesetzt.

 

Der Hebesatz ab 2026 wurde wie folgt bekanntgemacht:
1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)345 v. H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke)420 v. H.
3. Gewerbesteuern325 v. H.

 

Link zum Amtsblatt Nr 2/2026 vom 11.02.2026 Seite 2

 

Zahlungstermine

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird in der Regel zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am

  • 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. 

Beträgt der Grundsteuerjahresbetrag mehr als 15 € und weniger als 30 €, wird dieser am 

  • 15. Februar und 15. August je zur Hälfte fällig. 

Beträgt der Grundsteuerjahresbetrag nicht mehr als 15 €, wird dieser am 

  • 15. August in voller Höhe fällig. 

 

Abweichend von den vorgenannten Fälligkeiten kann auf Antrag des Steuerschuldners die Grundsteuer am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden. Die so beantragte Zahlungsweise bleibt auch für die Folgejahre gültig, es sei denn, Ihre Änderung wird bis zum 30. September für das folgende Jahr beantragt.

 

Link - Antragsformular


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Werner
Raum 09
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61439
Telefax (039889) 61458


Formulare

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