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Hauptamt und Finanzen

Gewerbesteuer


Kurzinformationen

Die Gewerbesteuer ist die Steuer auf die objektivierte Ertragskraft eines Gewerbebetriebs. Rechtliche Grundlagen für die Erhebung der Steuer sind das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung.


Beschreibung

Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Die Steuer ergibt sich, indem auf den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz angewandt wird.

 

 

Der Hebesatz ab 2026 wurde wie folgt bekanntgemacht:
1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)345 v. H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke)420 v. H.
3. Gewerbesteuern325 v. H.

 

Link zum Amtsblatt Nr 2/2026 vom 11.02.2026 Seite 2

 


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Werner
Raum 09
Templiner Str. 17
Telefon (039889) 61439
Telefax (039889) 61458

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